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   FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05   

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https://dejure.org/2005,25427
FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05 (https://dejure.org/2005,25427)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2005 - II 7/05 (https://dejure.org/2005,25427)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2005 - II 7/05 (https://dejure.org/2005,25427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69; FGO § 133a; AO § 162
    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung der Besonderheit des Schätzungsverfahrens für die Annahme ernsthafter Zweifel in einem Verfahren betreffend einen Schätzungsbescheid; Herbeiführung einer abweichenden Schätzung durch den Steuerpflichtigen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05
    Zutreffend ist, dass die für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides sprechenden Gründe grundsätzlich nicht überwiegen müssen (BFH, Beschluss vom 14.11.1989, VII B 124/89, NV 1990, 279).
  • BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der

    Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05
    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält, muss der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluss zu gelangen, dass ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher ist (BFH, Beschluss vom 05.02.1993, VIII B 103/92, NV 1993, 351).
  • BFH, 24.04.1985 - II B 28/84

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Grunderwerbsteuer - Steuerbescheid -

    Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05
    Ist überhaupt nicht absehbar, ob der Ast im Hauptsacheverfahren Erfolg haben wird, kann dies im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nicht zu ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide führen (BFH, Beschluss vom 24.04.1985, II B 28/84, BStBl II 1985, 520 ).
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

    Für den Zugang eines Schriftstücks unter Anwesenden ist damit ausreichend, wenn dem Adressaten das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wird"; BGH 15.6.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1988, 3344 = MDR 1998, 1171 = ZIP 1998, 1392 = DB 1998, 1708 [2 a. - "Juris"-Rn. 7]: "Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (...)"; im selben Sinne schon RG 27.10.1905 - II 7/05 - RGZ 61, 414, 415: " Abgegeben wird die schriftliche Erklärung erst durch die Überreichung an den anwesenden oder die Zusendung an den abwesenden Gläubiger".

  • FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Mit Beschluss vom 28.02.2005 (II 7/05) lehnte der Senat einen Antrag des Antragstellers (Ast) auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 1999, Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuer nebst Zinsen 1998 bis 2000 und Gewinnfeststellung 1998 bis 2000 ab.

    Mit weiterem Beschluss vom 20.04.2005 (ebenfalls II 7/05) wies der Senat eine Gegenvorstellung des Ast gegen den Beschluss vom 28.02.2005 zurück.

    Dem Senat haben Band I der Umsatzsteuerakten, der Rechtsbehelfsakten und der Betriebsprüfungsakten sowie die Gerichtsakten II 7/05 und 2 K 249/06 vorgelegen.

    Eine andere Würdigung ist auch nicht unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 68 FGO deshalb gerechtfertigt, dass der zwischenzeitliche Änderungsbescheid den ursprünglichen, hier im Verfahren II 7/05 streitgegenständlichen Bescheid, in seinen Regelungsgehalt aufgenommen hat.

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